Die Beziehung Patient und Arzt aus rechtlicher Sicht
In den letzten Jahren sieht man in Tschechien immer klarer den Rollenwandel des Patienten. Immer häufiger kommt er zum Arzt selbstbewusst und gut informiert. Er sieht im Arzt nicht mehr nur den Heiler, sondern den Gesprächspartner, von dem gute Beratung erwartet wird. Vorher informieren sich viele von Patienten im Internet – und zwar nicht nur über Krankheiten aber auch von verschiedenen Therapien und über aktuelle Entwicklungen aus der Medizin.
Es handelt sich um eine allgemeine Entwicklung in der westlichen Welt – wie Frankfurter Allgemeine Zeitung von 11. November 2007, Seite 45, in dem Aufsatz mit dem Namen „Der Halbgott in Weiss verliert seine Macht“ berichtet: „In den Vereinigten Staaten schauen heute schon mehr als zwei Drittel aller Patienten vor dem Arztbesuch ins Internet, um sich die neuesten Kenntnisse über Therapien anzueignen. Das Internet mit seinen Gesundheitsportalen hat das Herrschaftswissen der Ärzte aufgeweicht. Patienten sind jetzt oft gut informiert und sehen im Arzt mehr den Dienstleister, der ihnen helfen soll.“
Der Arzt soll jetzt mehr kommunizieren und mit dem Patienten darüber verhandeln, was er braucht und was er selbst dafür tun kann, gesund zu bleiben. Dazu noch FAZ: „Zwei Drittel der Patienten geben bei Befragungen an, ihr Arzt informiere sie nicht über Behandlungsalternativen und frage sie nicht nach ihrer Meinung. Beinahe die Hälfte der Befragten gab an, durch den Arzt selten oder nie über Behandlungsziele informiert worden zu sein. Und 42 Prozent sagten, sie würden von ihrem Arzt keine klaren Hinweise erhalten, auf welche Warnsymptome sie achten müssen.“
So einer Vorgang kann aber auch rechtliche Folgen haben, denn laut Artikel 4 von Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, (in der Tschechischen Republik Nr. 96/2001 Slg.), soll:„...jede Intervention im Gesundheitsbereich, einschließlich Forschung, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, Berufspflichten und Verhaltensregeln erfolgen. Die betroffene Person ist zuvor angemessen über Zweck und Art der Intervention sowie über deren Folgen und Risiken aufzuklären.“ Gesetz Nr. 20/1966 Slg., (Gesundheitspflege Gesetz) § 11 Gesundheitspflege muss immer im Einklang mit gegenwärtigen Erkenntnise der Heilkunde geboten werden. Also der Arzt muss seine Behandlung immer mehr an wissenschaftlichen Leitlinien ausrichten.
In der tschechischen Rechtsordnung gibt es folgende Möglichkeiten für den Rechtsschutz der Patienten:
- Beschwerde gegen Vorgang der Gesundheitspflege
- Disziplinarische Beschwerde gegen Arzt bei Ärztekammer
- Zivilrechtliche Klage
- Strafanzeige